Landseer-im-Web.de

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... und nun viel Spaß beim Schmökern

Holger Neeb, WebMaster "landseer-im-web.de"

Leinenpflicht

von Lutz Heinbach
geschrieben am 11.Dez '11 um 16:38
Hallo zusammen, ich, MOSES 4 Jahre alter Landseerrüde, und mein Chef, Lutz Heinbach, haben immer wieder mal ein Problem.
Wegen meiner Größe sind ein paar wenige Menschen schon mal etwas ängstlich, wobei eigentlich nur Fliegen und solches Getier mir auf die Nerven gehen. Die meisten fragen meinen Chef zwar immer wieder "Darf ich Ihren Hund mal streicheln?" und Sie dürfen alle, ich liebe das. Trotzdem gibt es, an einer Hand zu zählende Personen, die meinen Chef immer wieder auffordern mich anzuleinen. Nun höre ich schon perfekt, bin kein Kampfhund und sehe dafür auch besser aus, und es gibt immer wieder Bewunderer. Ich bin verschmusst und liebe Menschen in allen Größen und in jedem Alter, und trotzdem soll ich meiner Freiheit beraubt werden, nur weil Kampfhunde (meine eigene Meinung zu dem Ausdruck, es gibt keine Kampfhunde, sie werden nur von Ihren Chefs dazu gemacht), also aggressive Genossen, besser mit Maulkorb und Leine gehen sollten, aber alle großen Hund über einen Kamm geschoren werden und an der Leine geführt werden sollen. Mein Chef lässt Fragen, gibt es Ausnahmegenehmigungen, eventuell mit Prüfung (kein Problem) mit der ich bzw. wir uns wieder frei bewegen können? Antworten zu Geltungsbereichen, Führerscheinen und alles was dazu gehört wären schön.
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Zu 'Leinenpflicht' von Lutz Heinbach liegen bislang die folgenden Antworten vor:

Re: Leinenpflicht (Hessen)

von HolgerN
geschrieben am 11.Dez '11 um 17:46

Hallo,

was eine Leinenpflicht für Hunde angeht, so gibt es meines Wissens nach keine bundeseinheitliche Reglung, die das Anleinen von Hunden vorschreibt. Dies ist Sache des Länder und Gemeinden.

Für Hessen, so zumindest mein Wissensstand, gilt:
Das Landesforstgesetz sieht keinen Leinenzwang vor. Hunde dürfen also aich in Wäldern frei laufen. Allerdings können die Gemeinden duch das Hess. Naturschutzgesetz während der Brut uns Setzzeit einen Leinenzwang für Wald und Flur verhängen (in unserer und vielen umliegenden Gemeinden ist dies vom 1.März bis 15,Juni der Fall). Außerdem haben die Gemeinden die Möglichkeit im Rahmen einer Gefahrenabwehrverordnung einen Leinenzwang zu verhängen. In Zweilfelsfall müsstest Du also bei der ieweiligen Gemeinde nachfragen.
Für Landseer gelten in Hessen weder aufgrund ihrer Größe, noch aufgrund der Rasse irgendwelche besonderen Reglungen.

Was andere Bundesländer angeht, bin ich nicht informiert. Vielleicht kannst Du ja mal schreiben, aus welchem Bundesland ihr kommt.

Ich wünsch' Euch noch einen schönen 3.Advent.

Liebe Grüße
Holger

Letzte Änderung am 30.07.18 Holger Neeb zurück zur LiW-Startseite