Tätowieren vs. Tierschutzgesetz - Mein Fazit
von HolgerN
geschrieben am 19.Mrz '10 um 09:34
als Antwort auf Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von HolgerN
geschrieben am 19.Mrz '10 um 09:34
als Antwort auf Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von HolgerN

Vor 8 Tagen habe ich hier den Thread "Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz" eröffnet. Die Resonanz darauf war überwältigend. Hier im Forum, bei LandseerTalk, per Email und telefonisch wurde diskutiert und habe ich Informatonen zum Thema erhalten. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken!
Da dieser Thread mittlerweile etwas "ausgefranst" ist, möchte ich versuchen, meinen momentanen Kenntnisstand zusammenzufassen. Dabei ich mir der Tatsache bewusst bin, dass dieser sich natürlich noch ändern kann:
- Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und somit in allen Bundesländern gültig.
- Verstöße gegen den hier diskutierten § 5 Abs. 3 Nr. 7 stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (vgl. §18 des Tierschutzgesetzes).
- Es gibt ein sog. Opportunitätsprinzip. Die Veterinärämter in - so mein Wissensstand - Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein greifen bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 7 ein, in anderen Bundesländern (noch) nicht.
- In seinem Schreiben "Kennzeichnung von Hunden" vom Februar dieses Jahres (s. http://www.jspk.de/LGNordmark/Kennzeichnung_von_Hunden.pdf) rät auch der VDH allen Zuchtvereinen dringend, Kennzeichnung per Mikrochip vorzusehen. Er warnt in diesem Schreiben auch vor möglichen Konsequenzen für Züchter und Zuchtwarte.
Da ich seit 2007 wieder Mitglied im Deutschen Landseer Club (DLC) e.V. bin, liegt dieser Verein - und seine Hunde - mir besonders am Herzen. In der Diskussion wurde auch teilweise auf einen abgelehnten Antrag zur Mitgliederversammlung am 1.11.'09 in Quedlinburg (s. "Unser Rassehund", 03/2010, S.88) Bezug genommen. Dazu liegen mir die folgenden Informationen vor:
- Selbstverständlich kann auch die Mitgliederversammlung des DLC keine bindenden Beschlüsse fassen, die gegen gültiges Recht verstoßen. Hat sie auch nicht, denn…
- Weder die Satzung noch irgendwelche Ordnungen des DLC sehen ein Kennzeichnung von Welpen, insbesondere durch Tätowierungen, vor. Somit fällt die Entscheidung, ob und wie Welpen gekennzeichnet werden, in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes / der Zuchtbuchstelle.
$16 Abs.2 der Satzung des DLC besagt:(Zitat):In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholenMeiner Auffassung nach war der unter Top14.2 gestellte Antrag somit nur eine Empfehlung an den Vorstand, die obendrein von der Stimmenmehrheit der Mitglieder abgelehnt wurde. Es stellt sich nun einzig die Frage, wie bindend eine nicht ausgesprochene Empfehlung ist…
Tierschutz ist für mich ein hohes Gut. Das deutsche Tierschutzgesetz beinhaltet meiner Meinung nach auch nur Minimalanforderungen an die Tierhaltung. Viele engagierte Tierschützer wünschen sich weitergehende Bestimmungen. Aber weil das Tierschutzgesetz nur Mindestanforderungen definiert, sind diese um so penibler einzuhalten. Verstöße dagegen sind für mich nicht tolerierbar.
Ich habe nun lange mir mir gerungen, aber zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes werde ich mir vorbehalten, alle Fälle, in den mir bekannt wird, dass ein Welpe tätowiert wurde, bei den zuständigen Ordungsbehörden zur Anzeige zur bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Neeb
PS.: In meiner Funktion als WebMaster noch das folgende Zitat aus unserem Impressum:
(Zitat):
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