Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz
von Heike Kurpicz
geschrieben am 17.Mrz '10 um 19:09
als Antwort auf Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von HolgerN
geschrieben am 17.Mrz '10 um 19:09
als Antwort auf Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von HolgerN

hier eine kleine Aufstellung zur Information:
Die alte Fassung der DLC-Zuchtbestimmungen (ZB) sah eine Tätowierung vor. §4 Abs. 7 "Der Wurf ist vom Zuchtwart frühestens acht Wochen nach dem Wurftag abzunehmen und mit den Zuchtbuchnummern zu tätowieren."
Bereits zur Mitgliederversammlung (MV) 2007 stellte der Vorstand einen Antrag Top 14.1.2 Beschlussfassung über Änderung/Neufassung der Zuchtbestimmungen (siehe Unser Rassehund UR 11/2007).
In diesem Antrag war in §4 der ZB keine Tätowierung mehr zu finden. Die MV hat den Antrag am 25.11.2007 angenommen. (siehe UR 3/2008 Protokoll MV Top 14.2.2)
Anmerkung: Die MV ist natürlich das höchste Organ eines Vereins, aber auch sie kann sich nicht über geltendes Recht (Tierschutzgesetz § 5) hinwegsetzen. Der DLC ist schließlich ein bundesweit tätiger Verein und somit sind alle Bundes- und Landesgesetze zu berücksichtigen.
Zu bedenken sei auch, dass spätestens ab Mitte nächsten Jahres innerhalb der EU ausschliesslich der Mikrochip zugelassen ist (EU Verordnung 998/2003) wenn das Tier ins Ausland verbracht wird, zB. Mitnahme in den Urlaub oder Ausstellungen im Ausland.
Einen schönen Abend
Heike