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Holger Neeb, WebMaster "landseer-im-web.de"

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von HolgerN
geschrieben am 17.Mrz '10 um 16:17
als Antwort auf Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von Vera Jürgens
Hallo Vera,

ich glaube es ist müßig, wenn wir uns über die Auslegung des Tierschutzgesetzes streiten. Einzig wichtig ist, wie beispielsweise die Veterinämter dieses auslegen. Auch hier scheint es ja von Bundesland zu Bundesland Unterschiede zu geben, aber Thereses Posting macht Hoffnung, dass es hier bald eine einheitliche Reglung gibt.

Aber auch wenn das Tätowieren zur Zeit noch nicht überall mit Strafe belegt ist, so ist das was in § 5 des Tierschutzgesetzes steht, doch eigentlich eindeutig. Mir ist unbegreiflich, wie ein Rassehundzuchtverein, der doch dem Tierschutz verpflichtet sein sollte, dies einfach ignoriert. Zumal eine Änderung der Wurfabnahmepraxis - bei vielleicht 200 Welpen im Jahr - doch wirklich kein großer Akt sein kann. Warum dieses sich Sträuben??

Liebe Grüße
Holger
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Zu 'Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz' von HolgerN liegen bislang die folgenden Antworten vor:

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Vera Jürgens
geschrieben am 17.Mrz '10 um 16:53

Hallo Holger!
Sicherlich ist es auch hier wichtig, wie in so viele Sachen, eine einheitliche Regelung zu finden.
Zum Zuchtverein: Ich denke, die Hauptproblematik, ist die, dass auf der Mitgliederversammlung darüber abgestimmt worden ist. Und soweit ich weiß, (ist jedenfalls in allen Vereinen so, in denen ich bin) kann sich ein Vorstand nicht so ohne weiteres über einen Beschluß, der in der Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, hinwegsetzen. Immerhin ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ eines Vereines. Ob der Mehrheitsbeschluss (wenn auch sehr knapp) auch die Meinung aller Vorstandsmitglieder ist, weiß ich nicht. Aber vielleicht wird sich auf der nächsten Versammlung j a in diesem Punkt etwas ändern.Sofern er noch mal auf den Tisch kommt.Mit Sicherheit ist es auch schwierig von heute auf morgen die Handhabung zu ändern.
Ich denke wenn eine einheitliche Regelung da ist, bedarf es keiner Abstimmung mehr.Dann muß gehandelt werden.Aber so lange hat sich der Vorstand der Abstimmung zu fügen.(ob es ihm passt oder nicht.). . Aber stell dir mal vor, in diesem Fall würde jetzt von heute auf morgen gesagt: Kein Tätoo mehr. Wer würde dann alles auf die Barrikaden gehen? Zumindest der größte Anteil der Züchter, der dafür gestimmt hat. Und die Gerichte und Rechtsanwälte freuen sich. Wieviel unnötige Zeit geht dafür drauf? Und dann,dann erledigt sich doch alles von selbst.
Wie heißt es doch so schön: Im nächsten Jahr wird alles anders?!

Liebe sonnige Grüße
Vera





Wie heißt es nochso schön

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Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Thomas
geschrieben am 17.Mrz '10 um 16:55

Was das Tierschutzgesetz und die Bundesländer unterstützt, ist ein Schreiben vom VDH an seine Mitgliedsvereine. In diesem Schreiben, wird daraufhingewiesen, auf das Tätowieren zu verzichten und besser zu Chippen. Dieses Rundschreiben, wurde im November 2009 an die Vereine gesendet. Ein weiteres Schreiben folgte im Februar 2010, in dem der VDH seinen Mitgliedsvereinen mitteilte, dass die meisten Vereine auf das Chippen umgestellt haben und nur wenige Vereine das Chippen als Kennzeichnung ablehnen. Ich denke, dass diese Schreiben zeigen welche Meinung der VDH momentan vertritt. Bleibt nach Vera nun die Frage, machen die meisten Vereine es falsch oder die wenigen Vereine es richtig?

So wie ich die Rechtslage in unserer Satzung mit seinen Ordnungen lese, ist dieses Thema eine reine Beschlussfassung der Zuchtbuchstelle, bzw. des Vorstandes. Ich bin ja gespannt, ob der Verein auch evt. Bußgelder bezahlt oder ob dies Sache des Zuchtwartes bzw. des Züchters ist.

Der Züchter der aufs Chippen steht


Letzte Änderung am 30.07.18 Holger Neeb zurück zur LiW-Startseite