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Holger Neeb, WebMaster "landseer-im-web.de"

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Vera Jürgens
geschrieben am 17.Mrz '10 um 12:40
als Antwort auf Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von HolgerN
Hallo zusammen !
Ziemlich heiße Diskussion....
Mein TA chipt nicht vor 1/2 Jahr. Und das chippen ist mit Sicherheit genau so schmerzhaft wie das tätowieren.
Im Tierschutzgesetz steht §5 Abs2 Eine Betäubung ist nicht erforderlich, wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit demEingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres.

Meine Meinung: das Tätowieren ist ein kurzer Schmerz! Mensch lassen sich soger freiwillig tätowieren und das über Stunden!!! Und ohne Vollnarkose. Das chippen ist bei uns Pflicht. Aber meine Hunde haben beim chippen mehr gejault als meine Welpen beim Tätowieren. Pferde werden gebrannt, einige Hunde werde tätowiert,....

Sollen Eltern, die ihren Kleinkindern Ohringe stechen lassen auch bestraft werden???? Die Ohren der Kinder infizieren sich i.d.R. auch noch.....
Nur mal so am Rande bemerkt.
Ich weiß, ich werde jetzt wegen meiner Meinungsäußerung gelüncht, aber es ist halt meine Meinung.
Übrigens, alles ist irgendwie Auslegungssache. Einen Hund darf man ja auch nur katrieren, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen!
Euch allen einen schönen Tag
Vera

http://www.vom-hoennetal.de

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Zu 'Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz' von Vera Jürgens liegen bislang die folgenden Antworten vor:

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von HolgerN
geschrieben am 17.Mrz '10 um 13:22

(Zitat):
Übrigens, alles ist irgendwie Auslegungssache.
Das ist natürlich vollkommen richtig. Meine persönliche Auslegung ist die, dass §5 Abs. 3 Nr. 7 nicht im Tierschutzgesetz stehen würde, wenn er sowieso von §5 Abs. 2 Nr.1 ausgehebelt werden würde. Aber, wie gesagt, dass ist nur meine persönliche Auslegung.
Interessant ist aber auch - und vieleicht gibt das ja zu denken -, dass schon eine Reihe von Rassehundezuchtvereine mit explizitem Verweis auf das Tierschutzgesetz nicht mehr tätowieren.

Ansonsten ist dann die Meinung der jeweiligen Amtveterinäre, bzw. im Streitfall die Meinung der Gerichte ausschlaggebend.

Noch eine letzte Anmerkung: Dass Menschen etwas freiwillig mit sich machen / machen lassen, bedeutet in meinen Augen noch lange nicht, dass man dies auch einem Tier, welches sich ja nicht wehren kann, antun darf. Aber auch das ist sicherlich nur eine persönliche Meinung....

Liebe Grüße
Holger

Letzte Änderung am 30.07.18 Holger Neeb zurück zur LiW-Startseite