Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz
von Thomas Werner
geschrieben am 15.Mrz '10 um 20:41
als Antwort auf Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von Thomas Grams
geschrieben am 15.Mrz '10 um 20:41
als Antwort auf Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz von Thomas Grams

Ab 1.April 2010 werden DTK Welpen gechipptDer Geschäftsführende Vorstand (GV) hat beschlossen, ab 1. April 2010 die Chippflicht für Welpen im Deutschen Teckelklub 1888 e.V. einzuführen.
Begründung:
In drei Bundesländern der BRD (Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) sowie einem Bezirk in Berlin, ist bereits ein Tätowierverbot erlassen worden. Somit sind sechs Landesverbände im DTK betroffen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer folgen werden. Grundlage dieser Verbote ist § 5 des Tierschutzgesetzes, der das Tätowieren von Wirbeltieren bis zu einem Lebensalter von 2 Wochen gestattet, danach ist es nur unter Betäubung erlaubt.Die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitgliedern, insbesondere unseren Züchtern und Zuchtwarten, haben den GV in erster Linie veranlasst, den für uns frühest möglichen Termin wahrzunehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich Züchter und Zuchtwarte aber auch der DTK vor dem Gesetz verantworten müssen
Dabei finde ich folgende Passage sehr Interessant:
Die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitgliedern, insbesondere unseren Züchtern und Zuchtwarten,
Da gibt es doch tatsächlich einen GV, welcher nicht nur Eigeninteressen verfolgt, sondern sich um die Belange seiner Mitglieder und Züchter kümmert und diese nicht ungeschützt ins Messer laufen läßt.
Leider war ich bei der JHV des DLC nicht anwesend, aber mich würde mal sehr die Argumentation eines Tätowierbefürworters interessieren.