Landseer-im-Web.de

Willkommen auf der umfassendsten privaten Webseite zur Hunderasse Landseer! Schön, dass Sie zu uns gefunden haben.

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Last, not least: Nachdem diese Domain seit nunmehr acht Jahre online ist, unterliegt sie zur Zeit in einer kompletten Überarbeitung. Dadurch mag es Ihnen vorkommen, dass nicht alle Teile "wie aus einem Guss" wirken, und manches vielleicht auch noch etwas holprig ist. Aber ich arbeite daran ...
... und nun viel Spaß beim Schmökern

Holger Neeb, WebMaster "landseer-im-web.de"

Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von HolgerN
geschrieben am 11.Mrz '10 um 14:27
Hallo,

durch die Diskussion mit Freunden bin ich heute auf $5 unseres Tierschutzgesetzes aufmerksam geworden, den ich an dieses Stelle wiedergeben möchte. (Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
) Die für diesen Thread besonders interessanten Passagen habe ich unterstrichen dargestellt.
(Zitat):

Eingriffe an Tieren
§ 5
(1) An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird. Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine
Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern.
(2) Eine Betäubung ist nicht erforderlich,
1. wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres,
2. wenn die Betäubung im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint.
(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
2. für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern,
3. für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern,
4. für das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe,
5. für das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln, sofern dies zum Schutz des Muttertieres oder der Wurfgeschwister unerläßlich ist,
6. für das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnenküken, die als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages,
7. für die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, für die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung sowie die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich der Pferde durch Ohrmarke, Flügelmarke, injektierten Mikrochip, ausgenommen bei Geflügel, durch Schlagstempel
beim Schwein und durch Schenkelbrand beim Pferd.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. über Absatz 3 hinaus weitere Maßnahmen von der Betäubungspflicht auszunehmen, soweit dies mit § 1 vereinbar ist,
2. Verfahren und Methoden zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 3 sowie auf Grund einer Rechtsverordnung nach Nummer 1 bestimmter Maßnahmen vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten, soweit dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.


Ich habe wegen dieses Paragraphen, der eine tierschutzrechtlich Relevanz der zur Zeit noch gängigen Tätowierpraxis nahelegt, mit dem für uns zuständigen Kreisveterinäramt des Odenwaldkreises (http://www.odenwaldkreis.de/index.php?funktion=abteilung.php&id=209&selected=&ebene=1) gesprochen und die folgende Auskunft erhalten:

In Hessen ist das Tätowieren von Welpen auch nach der 2.Lebenswoche und auch ohne tierärztliche Betäubung noch erlaubt. In einigen Bundesländern ist das Tätowieren jedoch nur noch bis zur 2.Lebenswoche, bzw. unter tierärztlicher Betäubung erlaubt. Leider konnte mir die Dame vom Kreisveterinäramt die Namen dieser Bundesländer nicht nennen.

Um diesen Thread zu komplettieren, deshalb meine Bitte: Vielleicht können die nicht-hessischen Leser dieser Seite ihre zuständigen Veterinärämter anrufen und dort den Status für ihr jeweiliges Bundesland erfragen und diesen dann hier als Antwort posten.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Neeb
... diesen Beitrag beantworten
 

Zu 'Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz' von HolgerN liegen bislang die folgenden Antworten vor:

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Conny
geschrieben am 11.Mrz '10 um 21:59

Hallo Holger,
laut Telefonat mit unserem Kreisveterinär ist in Rheinland-Pfalz das Tötowieren von Welpen
nach der 2.Lebenswoche nur noch unter Narkose durch den Tierarzt erlaubt.

Liebe Grüße
Conny

http://www.muehlbachhof.de

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Vera Jürgens
geschrieben am 17.Mrz '10 um 12:40

Hallo zusammen !
Ziemlich heiße Diskussion....
Mein TA chipt nicht vor 1/2 Jahr. Und das chippen ist mit Sicherheit genau so schmerzhaft wie das tätowieren.
Im Tierschutzgesetz steht §5 Abs2 Eine Betäubung ist nicht erforderlich, wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit demEingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres.

Meine Meinung: das Tätowieren ist ein kurzer Schmerz! Mensch lassen sich soger freiwillig tätowieren und das über Stunden!!! Und ohne Vollnarkose. Das chippen ist bei uns Pflicht. Aber meine Hunde haben beim chippen mehr gejault als meine Welpen beim Tätowieren. Pferde werden gebrannt, einige Hunde werde tätowiert,....

Sollen Eltern, die ihren Kleinkindern Ohringe stechen lassen auch bestraft werden???? Die Ohren der Kinder infizieren sich i.d.R. auch noch.....
Nur mal so am Rande bemerkt.
Ich weiß, ich werde jetzt wegen meiner Meinungsäußerung gelüncht, aber es ist halt meine Meinung.
Übrigens, alles ist irgendwie Auslegungssache. Einen Hund darf man ja auch nur katrieren, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen!
Euch allen einen schönen Tag
Vera

http://www.vom-hoennetal.de

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Heike Kurpicz
geschrieben am 17.Mrz '10 um 19:09

Hallo Zusammen,
hier eine kleine Aufstellung zur Information:
Die alte Fassung der DLC-Zuchtbestimmungen (ZB) sah eine Tätowierung vor. §4 Abs. 7 "Der Wurf ist vom Zuchtwart frühestens acht Wochen nach dem Wurftag abzunehmen und mit den Zuchtbuchnummern zu tätowieren."
Bereits zur Mitgliederversammlung (MV) 2007 stellte der Vorstand einen Antrag Top 14.1.2 Beschlussfassung über Änderung/Neufassung der Zuchtbestimmungen (siehe Unser Rassehund UR 11/2007).
In diesem Antrag war in §4 der ZB keine Tätowierung mehr zu finden. Die MV hat den Antrag am 25.11.2007 angenommen. (siehe UR 3/2008 Protokoll MV Top 14.2.2)

Anmerkung: Die MV ist natürlich das höchste Organ eines Vereins, aber auch sie kann sich nicht über geltendes Recht (Tierschutzgesetz § 5) hinwegsetzen. Der DLC ist schließlich ein bundesweit tätiger Verein und somit sind alle Bundes- und Landesgesetze zu berücksichtigen.
Zu bedenken sei auch, dass spätestens ab Mitte nächsten Jahres innerhalb der EU ausschliesslich der Mikrochip zugelassen ist (EU Verordnung 998/2003) wenn das Tier ins Ausland verbracht wird, zB. Mitnahme in den Urlaub oder Ausstellungen im Ausland.

Einen schönen Abend
Heike

Tätowieren vs. Tierschutzgesetz - Mein Fazit

von HolgerN
geschrieben am 19.Mrz '10 um 09:34

Hallo,

Vor 8 Tagen habe ich hier den Thread "Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz" eröffnet. Die Resonanz darauf war überwältigend. Hier im Forum, bei LandseerTalk, per Email und telefonisch wurde diskutiert und habe ich Informatonen zum Thema erhalten. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken!

Da dieser Thread mittlerweile etwas "ausgefranst" ist, möchte ich versuchen, meinen momentanen Kenntnisstand zusammenzufassen. Dabei ich mir der Tatsache bewusst bin, dass dieser sich natürlich noch ändern kann:
  • Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und somit in allen Bundesländern gültig.
  • Verstöße gegen den hier diskutierten § 5 Abs. 3 Nr. 7 stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (vgl. §18 des Tierschutzgesetzes).
  • Es gibt ein sog. Opportunitätsprinzip. Die Veterinärämter in - so mein Wissensstand - Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein greifen bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 7 ein, in anderen Bundesländern (noch) nicht.
  • In seinem Schreiben "Kennzeichnung von Hunden" vom Februar dieses Jahres (s. http://www.jspk.de/LGNordmark/Kennzeichnung_von_Hunden.pdf) rät auch der VDH allen Zuchtvereinen dringend, Kennzeichnung per Mikrochip vorzusehen. Er warnt in diesem Schreiben auch vor möglichen Konsequenzen für Züchter und Zuchtwarte.


Da ich seit 2007 wieder Mitglied im Deutschen Landseer Club (DLC) e.V. bin, liegt dieser Verein - und seine Hunde - mir besonders am Herzen. In der Diskussion wurde auch teilweise auf einen abgelehnten Antrag zur Mitgliederversammlung am 1.11.'09 in Quedlinburg (s. "Unser Rassehund", 03/2010, S.88) Bezug genommen. Dazu liegen mir die folgenden Informationen vor:
  • Selbstverständlich kann auch die Mitgliederversammlung des DLC keine bindenden Beschlüsse fassen, die gegen gültiges Recht verstoßen. Hat sie auch nicht, denn…
  • Weder die Satzung noch irgendwelche Ordnungen des DLC sehen ein Kennzeichnung von Welpen, insbesondere durch Tätowierungen, vor. Somit fällt die Entscheidung, ob und wie Welpen gekennzeichnet werden, in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes / der Zuchtbuchstelle.
    $16 Abs.2 der Satzung des DLC besagt:
    (Zitat):
    In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen
    Meiner Auffassung nach war der unter Top14.2 gestellte Antrag somit nur eine Empfehlung an den Vorstand, die obendrein von der Stimmenmehrheit der Mitglieder abgelehnt wurde. Es stellt sich nun einzig die Frage, wie bindend eine nicht ausgesprochene Empfehlung ist…


Tierschutz ist für mich ein hohes Gut. Das deutsche Tierschutzgesetz beinhaltet meiner Meinung nach auch nur Minimalanforderungen an die Tierhaltung. Viele engagierte Tierschützer wünschen sich weitergehende Bestimmungen. Aber weil das Tierschutzgesetz nur Mindestanforderungen definiert, sind diese um so penibler einzuhalten. Verstöße dagegen sind für mich nicht tolerierbar.
Ich habe nun lange mir mir gerungen, aber zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes werde ich mir vorbehalten, alle Fälle, in den mir bekannt wird, dass ein Welpe tätowiert wurde, bei den zuständigen Ordungsbehörden zur Anzeige zur bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Neeb


PS.: In meiner Funktion als WebMaster noch das folgende Zitat aus unserem Impressum:
(Zitat):
Wichtiger Hinweis für Beiträge, die sich mit rechtlichen Fragen befassen:
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  • Verwenden Sie die Beiträge bei "Landseer-im-Web.de" keinesfalls für rechtliche Einschätzungen.
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  • Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann.

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz

von Brigitte Weil
geschrieben am 20.Mrz '10 um 09:57

Wenn ich jetzt die Diskussion um die Kennzeichnung der Hunde Revue passieren lasse, Danke Holger für die Zusammenfassung, dann "kräuseln sich mir die Nackenhaare".

Hier wird über eine Sache diskutiert, die verboten werden soll, weil sie Schmerzen zufügt.
Mal ganz davon abgesehen, dass in meinen Augen das ganze Tierschutzgesetz eine reine Farce ist, denn diese Wochenfristen nicht nur für die Tätowierung sondern z.B. auch für eine Kastration, halte ich für Schwachsinn. Ob ein Tier Schmerz verspürt, ist nach meiner, zugegebenermaßen laienhaften Ansicht, völlig unabhängig vom Alter. Also was soll das?

Hier wurden die Vor- und Nachteile der beiden Methoden, rein über den Aspekt diskutiert, ob das ein oder andere mehr oder weniger Schmerzen verursacht. Das die Vorteile eines Mikrochip klar auf der Hand liegen, von den gesetzlichen Vorgaben ganz abgesehen, ging zum größten Teil unter.
Bemerkenswert finde ist die Tatsache, dass es hier doch tatsächlich
Vergleiche angeführt wurden, die doch mehr wie am Thema vorbei gingen.

Außerdem finde ich es mehr wie erschreckend, dass doch offensichtlich eine große Anzahl von Zuchtinteressierten so mangelhaft informiert sind, dass moderne Methoden der Kennzeichnung einfach abgelehnt werden, wie gesagt, mal ganz vom Tierschutzgesetz abgesehen.
Entweder geht es hier um die Kosten, oder ist es einfach so, dass in den entscheidenden Stellen noch so viele „alte Hardliner“ sitzen, die wenig aufgeschlossen für innovative Neuerungen und sinnvolle Verbesserungen sind?

Und wenn hier über die weniger oder mehr Schmerz verursachende Methode geredet wird, dann sollte man sein Augenmerk mal auf ganz andere Dinge lenken.
Das zum Beispiel in den letzten Jahren in meinen Augen auffällig auf Körpermasse und Körpergröße gezüchtet wird und das diese Hunde bei Zucht und Ausstellung bevorzugt werden. Das ist meine subjektive Wahrnehmung!!!
Aber gerade diese Tendenz sorgt dafür, dass die Lebenserwartung unserer Landseer massiv nach unten gedrückt wird, dass Skeletterkrankungen und organischen Defiziten Vorschub geleistet wird, dass die eigentliche „Gebrauchsfähigkeit“ der Hunde Richtung 0 geht.
Wenn diese wunderbaren Hunde, die so vielseitig einsatzfähig und extrem arbeitsbereit sind, zu dekadenten Couch-Potatoes verkommen, weil Landseergerechte Beschäftigung aufgrund der körperlichen Defizite kaum noch möglich ist, das ist für mich tierschutzrelevant. Und es ist in der Tat so, solche Hunde z.B. als Laufbegleiter mitzunehmen, ist Tierquälerei!

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass mein Posting so ausgeufert ist, aber das hier andauernd von Tierquälerei gesprochen wird, musste ich das einfach loswerden.

Brigitte Weil

Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz - Rundschreiben des VDH

von HolgerN
geschrieben am 06.Mai '10 um 12:05

Hallo,

am 26.April diesen Jahres wurde ein Rundschreiben des VDH an alle Vorsitzenden der Mitgliedsvereine verschickt. Anlage 2 dieses Rundschreibens befasst sich mit dem Thema "Kennzeichnung von Hunden".
Ohne weiter auf den Inhalt, der mich in meinem Verständnis des Sachverhaltes bestärkt, eingehen zu wollen, verweist ader untenstehende Link auf dieses Schreiben.

Liebe Grüße
Holger Neeb

Rundschreiben des VDH Nr.08/2010, Anlage 2

Re: Tätowieren von Welpen vs. Tierschutzgesetz - Abschließende Info

von HolgerN
geschrieben am 19.Feb '11 um 11:37

Hallo,

aus dem Protokoll der ordentlichen Mitgliederversmmlung des DLC am 21.11.'10 in Vienenburg, veröffentlicht in "Der Landseer - Das Magazin des Deutschen Landseer Club eV", Ausgabe Februar 2011, S.24ff:
(Zitat):
Top 14.10 - Anträge des Vorstandes / Antrag Fam.Neeb
Top 14.10.1 - Ersatz des Tätowierens durch das Kennzeichnen ausschließlich durch einen Mikrochip
Das Abstimmungsergebnis ergibt: 110 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
Damit erfolgt die Kennzeichnung der Landseer nur noch durch Mikrochip


Damit dürfte dies leidige Thema ja dann wohl endgültig erledigt sein.

LG
Holger Neeb

PS.: Auch das sei erwähnt: Bei dem erwähnten Magazin "Der Landser" des DLC handelt es sich um ein neues, aufwändig und schön gestaltetes Vereinsmagazin des genannten Vereins.

Letzte Änderung am 30.07.18 Holger Neeb zurück zur LiW-Startseite