Landseer-im-Web.de

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Holger Neeb, WebMaster "landseer-im-web.de"

Re: Grundstück einfrieden

von Martina Schlagert
geschrieben am 13.Feb '06 um 19:55
als Antwort auf Re: Grundstück einfrieden von Vera Jürgens
>
> Außerdem ist es doch auch so, dass man fremde Besucher vor dem Hund schützen muß...d.h. wer einen Hund hält, muß doch auch dafür sorgen, dass keiner von dem Hund angegriffen,gebissen, etc.... wird

Und nicht nur das! Wenn jemand auf dem Gehweg durch den Hund 'hinterm Zaun' so erschrickt (z.B. durch Anbellen), dass er sich was tut, dann haftet ebenfalls der Hundehalter.

Viele Grüße
Martina
... diesen Beitrag beantworten
 

Zu 'Re: Grundstück einfrieden' von Martina Schlagert liegen bislang die folgenden Antworten vor:

Re: Grundstück einfrieden

von Claudia
geschrieben am 14.Feb '06 um 09:34

Vielen Dank für die Antworten.

wir wohnen in einer ruhigen Strasse ohne Fussweg - ausserdem wird der Zaun nicht bis vorne an die Strasse gehen, sondern nur vom Haus aus den hinteren Garten einzäunen - da gibt es keinen Fussweg oder ähnliches, nur Bäume und Wiesen.

Leider ist lt. Bauvorschrift nur ein Zaun bis 90cm erlaubt, ich werde mich mal nach einer Möglichkeit der Sondergenehmigung erkundigen.

Liebe Grüsse,
Claudia

Re: Grundstück einfrieden

von Claudia
geschrieben am 14.Feb '06 um 09:35

Vielen Dank für die Antworten.

wir wohnen in einer ruhigen Strasse ohne Fussweg - ausserdem wird der Zaun nicht bis vorne an die Strasse gehen, sondern nur vom Haus aus den hinteren Garten einzäunen - da gibt es keinen Fussweg oder ähnliches, nur Bäume und Wiesen.

Leider ist lt. Bauvorschrift nur ein Zaun bis 90cm erlaubt, ich werde mich mal nach einer Möglichkeit der Sondergenehmigung erkundigen.

Liebe Grüsse,
Claudia

Letzte Änderung am 30.07.18 Holger Neeb zurück zur LiW-Startseite