Re: Grundstück einfrieden
von
Vera Jürgens
geschrieben am
13.Feb '06 um 18:58
> Also.... Wir haben ja 3 Landseer und ne Dogge! Bevor wir die Dogge bekamen, hatten wir gar keinen Zaun!!!! Die Landeseer ( unsere zumindest) sind nie weggelaufen. Auch nicht wenn ein anderer Hund vorbei kam.
Aber die Dogge......! Drüber, drunter, durch. Erst nachdem wir mal Strom davor hatten, hat sie verstanden.Aber seit der Dogge haben wir einen Zaun.Aber wie hoch der sein sollte??? Unsere Elli springt z.B. über 1,20m .(Stalltür!), aber niemals über einen 60 cm hohen Gartenzaun.
Ich denke, um auf NR.-Sicher zu gehen, sollte der Zaun 1,60 m hoch sein.
Außerdem ist es doch auch so, dass man fremde Besucher vor dem Hund schützen muß...d.h. wer einen Hund hält, muß doch auch dafür sorgen, dass keiner von dem Hund angegriffen,gebissen, etc.... wird????!!!! Im Klartext: Ein Grundstück, auf dem sich ein und befindet,muß so geschützt sein, dass z.b. ein Betrunkener nicht aus Versehen aufs Grundstück kommt und dann angegriffen wird....!
(Also auch den Einbrecher sollet man vor dem und schützen...lach)
Liebe Grüße Vera und die "Hönnetaler"
http://www.vom-hoennetal.de