Re: Zahnfehler
Du schreibst:
(Zitat):
Nach diesem Erfolg haben wir ihn dann mit 10 monaten in der Jugendklasse, in Dortmund ,vorgestellt. Dort hat die Richterin dann festgestellt das ihm der Zahn fehlt.
Sie hat ihm dann noch ein GENÜGEND gegeben, weil ihr unser Hund sehr gut gefallen hat, obwohl sie das schon nicht durfte.
Sie hat ihm dann noch ein GENÜGEND gegeben, weil ihr unser Hund sehr gut gefallen hat, obwohl sie das schon nicht durfte.
An sich werden solche Dinge durch den Rassestandard eines Hundes geregelt. Falls also ein im Rassetandard beschriebener schwerwiegender und ausschließender Fehler vorliegt, darf der Hund nicht bewertet werden - und natürlich auch keine Verwendung in der Zucht finden. Nun ist zwar im Rassestandard des Landseers recht genau die Farbverteilung vorgegeben, aber zum Gebiß findet sich nur der lapidare Bemerkung "Scherengebiss". Auch im Punktt 'Fehler' wird auf Zahnfehler nicht explizit eingegangen. Insofern ist ein unvollständiges Gebiss zumindest formal kein Fehler.
Zum Vergleich: Schau Dir mal den Standard des DSH an. Hier sind solche Punkte detailliert geregelt. U.a heißt es darin :" ...Das Gebiss muss kräftig, gesund und vollständig sein (42 Zähne gemäß der Zahnformel). .." Unter 'Fehler' werden ausschließende Zahnfehler hier auch nochmals genau beschrieben : "... Hund mit Zahnfehlern bei Fehlen von: 1 x Prämolar 3 und ein weiterer Zahn, oder 1 Fangzahn, oder 1 Prämolar 4, oder 1 Molar 1 bzw. Molar 2, oder insgesamt 3 Zähne und mehr..."
Da ich weis, dass Zahnfehler bei Landseer schon häufig zu Diskussionen geführt haben (eigentlich immer wegen den auch von Dir genannten Gründen, der unterschiedlichen Bwewertung bei Ausstellungen) wäre es in meinen Augen eigentlich sinnvoll, den Rassestandard - wie es bei vielen anderen Rassen auch ist - um entsprechende Punkte zu ergänzen.
Mit freundlichenn Grüßen
Holger Neeb