Garantiert: Neuen Welpen bei HD-E
von HolgerN
geschrieben am 13.Nov '04 um 06:47
als Antwort auf Garantiert: HD-/ED-gesunde Welpen von HolgerN
geschrieben am 13.Nov '04 um 06:47
als Antwort auf Garantiert: HD-/ED-gesunde Welpen von HolgerN
aufgrund meines ersten Postings zu diesem Thema habe ich einen Kaufvertrag dieses Züchters zugeschickt bekommen. Die entsprechende Garantieklausel lautet:
(Zitat):
Vereinbarung 1: Im Falle daß der Hund wegen HD E (Hüftgelenksdysplasie schwer) oder ED 3 (Ellbogendysplasie schwer) eingeschläfert werden muß, wird vereinbart, daß der Käufer vom Verkäufer beim nächsten Wurf wenn möglich, ansonsten spätestens beim übernächsten Wurf kostenfrei aus eigener Zucht einen Welpen erhält.
Diese Vereinbarung gilt für die ersten drei Lebensjahre des Hundes! Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung der Hüften bzw. Ellbogen aufgetreten ist, ist auch später mit keiner Erkrankung zu rechnen.
Diese Vereinbarung gilt für die ersten drei Lebensjahre des Hundes! Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung der Hüften bzw. Ellbogen aufgetreten ist, ist auch später mit keiner Erkrankung zu rechnen.
Hier stellt sich für mich die Frage, warum ein noch relativ junger Hund, der an HD oder ED erkrankt ist, überhaupt eingeschläfert werden sollte? Gibt es doch heute verschiedene Behandlungs- und Operationsmöglichkeiten, die es dem Hund erlauben, auch mit diesen Erkrankungen beschwerdefrei ein hohes Alter zu erreichen. Vielmehr scheint mir hier eine Mentalität bedient zu werden, die auch bei einem Hund, wie bei unbelebten Gütern üblich, einen "wirtschaftlichen Totalschaden" erkennen mag - und dann auch entsprechend reagiert.
Auch erscheint mir eine solche Vorgehensweise mit dem Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetzes ("Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.") nicht vereinbar zu sein. Aber sicherlich findet in einem solchen Fall der zur Vollstreckung bereite Tierarzt auch noch andere Gründe, die eine solche Entscheidung rechtfertigen. Womit ja auch das sich eventuell doch rührende Gewissen des Hundehalters wieder ruhig gestellt wird.
Zusätzlich zu den aufgezählten Punkten muss man einer solchen "Garantie", bzw natürlich dem Garantiegeber vorwerfen, dass durch eine solche "Garantie" eine WegWerf-Mentalität geradezu gefördert wird. Denn schließlich wird der (schwache) Hundehalter dadurch der Versuchung ausgesetzt, den eigenen kranken, lahmen Hund, der sich doch nicht zu dem entwickelt hat, was man sich erhofft hatte, durch einen neuen, ach so niedlichen und knuddligen Welpen zu ersetzen. Und dies auch noch kostenfrei.
Neues Spiel, neues Glück.....
Wie man es aus dem Wirtschaftsleben kennt, haben jedoch auch die schönsten Garantieversprechungen häufig einen Haken. Hier "Vereinbarung 2" (Den Namen des Trockenfutters habe ich wieder weggelassen, da ich davon überzeugt bin, dass ein Trockenfutter so gut wie das andere ist, solange von Seiten des Hundehalters nicht viel grundlegendere Fütterungsgrundsätze berücksichtigt werden. Der Name des Futters ist für diese Diskussion somit belanglos):
(Zitat):
Vereinbarung 2: Der Käufer verpflichtet sich bis zu vollendeten achtzehnten Lebensmonat seinen Landseer wie mit dem Züchter vor dem Kaufabschluß besprochen, mit "XXXXXXXXX" zu füttern und dies für diese Zeit beim Züchter zu beziehen.
Sollte sich der Käufer an diese Vereinbarung 2 nicht halten, tritt Vereinbarung 1 ausser Kraft.
Sollte sich der Käufer an diese Vereinbarung 2 nicht halten, tritt Vereinbarung 1 ausser Kraft.
Ein Schelm, wer Böses denkt....
Mit etwas grantigen Landseergrüßen
Holger Neeb mit Danessa (die trotz ihrer HD kürzlich ihren achten Geburtstag begehen konnte) und Chewbacca